OHNE VERTRAUEN GEHT ES NICHT!
AUSSAGEVERWEIGERUNG FÜR DIE SOZIALE ARBEIT MÖGLICH MACHEN!
BÜNDNIS FÜR EIN ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT IN DER SOZIALEN ARBEIT
Worum geht es?
Sozialarbeiter:innen in ganz Deutschland gehen einer öffentlich geförderten Tätigkeit nach. Sie arbeiten mit allen Menschen, die sich ihnen mit ihren Sorgen und Problemen anvertrauen. Eine solche Arbeit ist nur möglich wenn die Menschen wissen, dass sie sich hier in einem geschützten Raum bewegen. Sie öffnen sich den Sozialarbeiter:innen ganz so, wie es Menschen auch beispielsweise gegenüber Ärzt:innen, Geistlichen oder Anwält:innen in persönlich schwierigen Lagen tun.
Im Fall Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft die Sozialarbeiter:innen des Fanprojekts vorgeladen und versucht sie dazu zu bewegen, im Rahmen ihrer Arbeit vertraulich erworbenes Wissen preiszugeben. Hätten sie dies getan, hätten sie ihre Arbeit damit ad absurdum geführt. Sie verweigerten also die Aussage – woraufhin die Staatsanwaltschaft erst Ordnungsgelder beantragte und schließlich auch Beugehaft in den Raum stellte. Den Sozialarbeiter:innen drohte also Gefängnis dafür, dass sie ihrem Arbeitsethos treu geblieben sind.
Das muss man doch ändern können?
Richtig, die Bundespolitik muss jetzt reagieren. Sozialarbeiter:innen brauchen für ihre sensible Arbeit mit Menschen die Möglichkeit, die Aussage verweigern zu können („Zeugnisverweigerungsrecht“). Sie dürfen niemals mehr zwischen ihrer Arbeit und persönlichen Konsequenzen bis hin zur Beugehaft wählen müssen. Und auch ihre Zielgruppen müssen wissen, dass sie der Sozialen Arbeit vertrauen können. Der „Fall Karlsruhe“ hat dramatisch gezeigt, dass es an der Zeit ist, zu handeln – daher gilt jetzt mehr denn je: Aussageverweigerung für die Soziale Arbeit möglich machen – denn ohne Vertrauen geht es nicht!