Ein aktueller Fall in Karlsruhe schlägt derzeit hohe Wellen, ein Fall der zeigt, wie wichtig das Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit wäre. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe würde mit der beabsichtigten Vernehmung der Mitarbeiter:innen des Fanprojektes das Wichtigste in der Sozialen Arbeit mit Fußballfans beschädigen: das Vertrauen.
Grundsätzlich ist der Vertrauensschutz durch verschiedene Paragraphen im Jugendhilfegesetz gegeben, die uns Sozialarbeiter:innen eine Schweigepflicht auferlegen. Daher sind wir bei Problemlagen von Jugendlichen, die um Rat und Hilfe suchen, geschützt. Sobald Straftaten ins Spiel kommen, haben jedoch Justizbehörden einen Hebel, diese Schweigepflicht zu brechen. Ohne Vertrauen kann aber unsere Arbeit nicht funktionieren, können wir unser Beratungs- und Hilfepotential nicht ausspielen. Das geht allen Mitarbeiter:innen im Bereich der Jugendsozialarbeit so, daher wurde das „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ gegründet. Lest gerne die Stellungnahme des Bündnisses und unterstützt uns bei unserer Forderung.